Seit 2016 gibt es die Sächsische Ehrenamtskarte des Sächsischen Staatministeriums für Soziales und Verbraucherschutz als eine attraktive Anerkennungsform für bürgerschaftliches Engagement. Bei verschiedenen Kooperationspartner können Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte das Angebot von Vergünstigungen, zum Beispiel für den Besuch in Schwimmbädern, Schlössern und Museen in Anspruch nehmen.
Die Juleica berechtigt grundsätzlich zur Beantragung der Sächsischen Ehrenamtskarte. Vorausgesetzt die Kommune, in der der Juleica-Besitzer seinen Wohnsitzt hat, bietet diese Möglichkeit. Leider ist dies noch nicht im gesamten Landkreis der Fall, so dass viele Ehrenamtliche nicht hieran partizipieren können.
Damit sich dies ändert, hat der Jugendring Westsachsen e.V. , der seit Jahren regelmäßig Jugendleiterschulungen anbietet (Voraussetzung für den Erwerb der Juleica) alle Kommunen im Landkreis angeschrieben, über die Sächsische Ehrenamtskare informiert und Gesprächsbereitschaft signalisiert.