Aktuell wird der „Jugendhilfeplanes des Landkreis Zwickau, Teilfahrplan Leistungsbereiche §§ 11 bis 14 und
§ 16 SGB VIII und FRÜHE HILFEN, 2016 -2021″ fortgeschrieben.
Dabei sollen die Träger beteiligt werden. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit bis zum 16.06.2017 eine Stellungsnahme abzugeben. – Bitte nehmt diese Gelegenheit war!